ΑGΒ

Geschäftsbedingungen für geführte Fußtouren

§ 1 Leistungen und Leistungsänderungen

1) Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung auf der Internetseite, aus der E-Mail-Korrespondenz und aus sonstigen Vertragsunterlagen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. 

2) Kann der Veranstalter Leistungen, die er nach den Vertragsunterlagen persönlich zu erbringen hat, infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder anderen ähnlichen Umständen nicht selbst erbringen, so ist er berechtigt, eine andere qualifizierte Person mit der vorübergehenden Erbringung dieser Leistungen zu beauftragen. Den Teilnehmer:innen entstehen dadurch keine Ansprüche auf Preisminderung, Vertragsrücktritt oder Schadensersatz. 

3) Bei geführten Fußtouren kann eine exakte Einhaltung der Route und des Ablaufs nicht garantiert werden. Daher behält sich der Veranstalter vor, die Strecke aufgrund von Sperrungen, Baustellen o.ä. zu ändern oder das Programm umzustellen. Die Teilnehmer:innen werden darüber von Veranstalter umgehend informiert, der Guide kann Veränderungen aber auch vor Ort treffen, wenn die Veranstaltung den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Die Touren werden bei jedem Wetter durchgeführt, sofern nicht die Sicherheit der Teilnehmer:innen gefährdet ist.

§ 2 Vertragsschluss

Wenn Sie eine Stadtführung buchen möchten, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail. Daraufhin erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Erst wenn Sie dieses Angebot per E-Mail bestätigen, kommt die Buchung verbindlich zustande.

§ 3 Zahlungsbedingungen

1) Der Gesamtpreis ist bis spätestens vier Wochen vor Durchführungsdatum der gebuchten Stadtführung zu zahlen. 

2) Vertragsabschlüsse innerhalb von vier Wochen vor Durchführungsdatum verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des Gesamtpreises.

3) Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Zur Vereinfachung von Überweisungen von einem Konto in Euro und zur Vermeidung von Gebühren bei einer Überweisung von einem Konto in Euro auf ein Konto in schwedischen Kronen, erfolgt die Zahlung auf das Konto einer deutschen Bank. D.h. die Zahlung auf dieses Konto ist für deutsche Tourist:innen eine Inlandsüberweisung. Für Tourist:innen aus anderen EU-Ländern und aus der Schweiz handelt es sich um eine SEPA-Überweisung auf ein Euro-Konto in Deutschland. 

§ 4 Storno, Umbuchungen und Rücktritt

Kund:innen können vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Dabei fallen bei einer Stornierung oder Umbuchung bis zum 28. Tag vor dem Termin der Tour keine Kosten an. Danach gelten folgende Gebühren: 

Bis 28 Tage vor Termin keine Stornogebühr / Umbuchungsgebühr 

Bis 14 Tage vor dem Termin 25 % Stornogebühr / Umbuchungsgebühr 

Bis 7 Tage vor dem Termin 50 % Stornogebühr / Umbuchungsgebühr 

Bis 3 Tage vor dem Termin 75 % Stornogebühr / Umbuchungsgebühr 

Weniger als 72 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen 100 % Stornogebühr / Umbuchungsgebühr 

Der Rücktritt muss schriftlich per E-Mail erfolgen und von Expedition Stockholm bestätigt werden. 

Werden nur einzelne Teilnehmer:innen z.B. wegen Erkrankung storniert, wird keine Stornogebühr oder Umbuchungsgebühr erhoben. Eine Berücksichtigung einer stornierten Person bei der Berechnung des Gesamtpreises kann nur dann erfolgen, wenn dem Veranstalter die neue Teilnehmer:innenzahl bis 24 Stunden vor der Veranstaltung per Mail mitgeteilt wird. 

Sonderregelung Schlechtwetter:

Bei anhaltend sehr starkem Regen bietet der Veranstalter an, mit der Gruppe kurzfristig einen anderen Termin zu finden. Falls dies nicht möglich sein sollte, kann die Buchung ausnahmsweise komplett gratis storniert werden. Grundlage für eine solche Entscheidung ist die Wetterprognose von Sveriges meteorologiska och hydrologiska institut (kurz SMHI, Schwedisches Meteorologisches und Hydrologisches Institut). Ein kostenloser Komplettstorno bei anhaltend sehr starkem Regen ist nur möglich, wenn die Gruppe spätestens zwei Stunden vor dem geplanten Tourbeginn mit dem Veranstalter Kontakt aufgenommen hat! 

§ 5 Verspätung

Bei verspätetem Erscheinen der Gruppe besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der Stadtführung oder eine Minderung des Preises. Die Führung verkürzt sich um die Dauer der Verspätung und endet zum zuvor vereinbarten Zeitpunkt. Der Stadtführer hält eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn ein. Nach Verstreichen der Wartezeit entfällt der Anspruch auf die Führung, wobei der vereinbarte Betrag vollständig von den Auftraggebenden zu zahlen ist. Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung der Gruppe. 

§ 6 Aufsichtspflicht

Bei Führungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig aufsichtsbedürftigen Personen übernimmt der Auftragnehmer nicht die Aufsichtspflicht. Diese bleibt während der gesamten Führung bei der auftraggebenden Person. 

§ 7 Abbruch einer Führung

1) Der Stadtführer ist berechtigt, eine Stadtführung zu verweigern oder eine bereits begonnene Führung abzubrechen, sofern sich einzelne Teilnehmer:innen oder die gesamte Gruppe ungeachtet einer Ermahnung in einem Maße unangemessen verhält, dass eine sofortige Beendigung gerechtfertigt ist (z.B. Hassrede, extreme Unaufmerksamkeit oder persönliche Angriffe auf den Stadtführer). Der Veranstalter behält in einem solchen Fall den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis. 

2) Bei vorzeitigem Beenden der Veranstaltung seitens der Gruppe oder Verzicht auf einzelne Leistungen kann keine Minderung des Veranstaltungspreises erfolgen. 

§ 8 Kündigung & Rücktritt durch den Veranstalter

Ohne Einhaltung einer Frist kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten bei 

a) Höherer Gewalt 

b) Plötzlicher Erkrankung des Stadtführers 

In einem solchen Fall werden die Teilnehmer:innen unverzüglich über den Rücktritt informiert und ggf. bereits gezahlte Beträge umgehend zurückerstattet. 

§ 9 Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Touren sowohl über Straßen mit Kopfsteinpflaster als auch über Treppen führen. Die Teilnehmer:innen müssen vor Antritt der Tour selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen und die Teilnahme mit ihrer körperlichen Verfassung vereinbar ist. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer:innen, sich den Witterungsbedingungen entsprechend zu kleiden und zur Beschaffenheit der Stadt passendes Schuhwerk zu tragen. 

§ 10 Film- und Tonaufnahmen

Aus urheberrechtlichen Gründen sind Film- und Tonaufnahmen mit dem Veranstalter vor der Führung abzusprechen. 

§ 11 Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 12 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die die Teilnehmer:innen Expedition Stockholm zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kund:innenbetreuung erforderlich sind. Expedition Stockholm verpflichtet sich bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, die Bestimmungen der Datenschutz-​Grundverordnung (DSGVO) der EU einzuhalten.